AGB sieger design GmbH & Co. KG für Beratungs- und Entwicklungsleistungen

§1. Geltungsbereich

1.1 Für alle zwischen dem Auftraggeber und der sieger design GmbH & Co. KG (sieger design) geschlossenen Verträge über Beratungs- und EntwickIungsIeistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn sieger design hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn sieger design in Kenntnis gegenstehender oder diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen sieger design und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind ausschließlich in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Danach ist Unternehmen, wer als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge über Beratungs- und Entwicklungsleistungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. Bestellung, Angebot und Angebotsunterlagen

2.1 Eine Bestellung des Auftraggebers, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann sieger design innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen.

2.2 Angebote von sieger design sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sieger design diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

2.3 An Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich sieger design sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von sieger design.

§ 3. Leistungen von sieger design

3.1 Die von sieger design zu erbringenden Leistungen werden von den Parteien in dem jeweiligen Auftrag spezifiziert.

3.2 Soweit nicht in dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich abweichend vereinbart, gehört die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen- und markenrechtlichen sowie sonstigen Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Leistungen von sieger design nicht zum Umfang der geschuldeten Leistungen. Diese hat der Auftraggeber auf eigene Verantwortung und Kosten durchzuführen.

§ 4. Leistungsfristen und Termine

4.1 Die Leistungsfristen und Termine werden individuell in den jeweiligen Aufträgen vereinbart.

4.2 Sofern sieger design verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die sieger design nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird sieger design den Auftraggeber hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht erbracht, ist sieger design berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird sieger design unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Lieferung durch Subunternehmer und sonstige Zulieferer von sieger design. Die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

4.3 Der Eintritt des Leistungsverzugs von sieger design bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.

§ 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sieger design die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Soweit der Auftraggeber sieger design Daten, Produktinformationen oder Vorlagen zur Verwendung bei der Leistungserbringung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen berechtigt ist. Die Zusendung und Rücksendung dieser Unterlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 6. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

6.1 Die Leistungserbringung erfolgt am Sitz von sieger design, wo auch der Erfüllungsort ist. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist sieger design bei Lieferungen berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

6.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist sieger design berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Im Übrigen verschieben sich die vereinbarten Leistungsfristen und Termine um die Dauer der Verzögerung.

§ 7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit sich aus dem jeweiligen Auftrag nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von sieger design.

7.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von sieger design eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

7.3 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Werkleistungen nach Abnahme der vereinbarten Leistungen, soweit nicht im jeweiligen Auftrag Vorauszahlungen oder sonstige abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Bei Dienstleistungen ist sieger design berechtigt, monatlich abzurechnen.

7.4 Soweit nicht in dem jeweiligen Auftrag abweichend vereinbart, ist sieger design berechtigt, zusätzlich zu den vereinbarten Sätzen Aufwendungsersatz für Reisekosten, Auslagen, insbesondere Versand- und Vervielfältigungskosten, sowie sonstige Aufwendungen zu verlangen.

7.5 GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversiche-rungsabgaben und Zollkosten werden vom Auftraggeber getragen.

7.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von sieger design anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8. Einräumung von Nutzungsrechte

8.1 sieger design räumt dem Auftraggeber nach Abnahme der entsprechenden Leistungen und Bezahlung der geschuldeten Vergütung durch den Auftraggeber die ihr im Verhältnis zu Dritten zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an von dem Auftraggeber ausgewählten und abgenommenen Entwurf zu dem vertraglich vorgesehen Nutzungszweck ein. Soweit nicht in dem jeweiligen Auftrag anderweitig vereinbart, erwirbt der Auftraggeber an diesem Entwurf lediglich ein einfaches Nutzungsrecht.

8.2 Die Parteien stellen klar, dass sämtliche Rechte an weiteren Entwürfen und Gestaltungen sowie den zugrundeliegenden Ideen bei sieger design verbleiben und der Auftraggeber hieran keine Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte erwirbt. Sämtliche Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen, Texte und sonstige Leistungen, die nicht von der Rechtseinräumung gemäß § 8.1 erfasst sind, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von sieger design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig

8.3 Zieht sieger design zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie sich bemühen, deren urheberrechtlichen Nutzungsrechte in dem in § 8.1 beschriebenen Umfang zu erwerben und sie dem Auftraggeber im gleichen Umfang einzuräumen. Ist dies nicht möglich, gilt die Regelung des § 8.4. Alternativ können sich die Parteien in dem jeweiligen Auftrag darauf einigen, dass sieger design als Vermittler für den Auftraggeber tätig wird und Rechte von Dritten in dessen Namen beschafft.

8.4 sieger design wird den Auftraggeber jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren.

8.5 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von sieger design aus dem Auftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich sieger design das Eigentum an den erbrachten Leistungen vor. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden, soweit im Einzelfall eine Rechtseinräumung vereinbart ist, lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind sieger design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurück zu geben. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.6 sieger design hat das Recht, auf Verlangen auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken der von sieger design erbrachten Leistungen als Urheber genannt zu werden. Ein Anspruch des Auftraggebers, sieger design als Urheber zu benennen, besteht nicht.

§ 9. Mängelansprüche

9.1 Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 Soweit ein Mangel der Leistung vorliegt, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Erbringung einer neuen mangelfreien Leistung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. bei Werkleistungen ab Abnahme.

§ 10. Haftung

10.1 Bei Vorsatz haftet sieger design entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

10.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet sieger design entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sieger design – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von sieger design jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands bzw. des Werkes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands bzw. Werkes typisch und vorhersehbar sind.

10.4 Die Beschränkungen aus 10.3 gelten nicht

10.4.1 für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;

10.4.2 für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

10.4.3 soweit sieger design einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware bzw. des Werkes übernommen hat.

10.5 Die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in 10.4 (i) hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, (ii) auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstigen Personen, deren Verschulden sieger design nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, und (iii) auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von sieger design.

§ 11. Gerichtsstand

11.1 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von sieger design.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 12. Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

Stand November 2018